Bauernmadl - Unken im Pinzgau: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Januar 2009, 20:06 Uhr
Ausgangsstellung
Paarweise nebeneinander, Tänzerin zur Rechten des Tänzers, beide mit Blick in Tanzrichtung, Kreuzhandfassung vorne, wobei die Rechte des Tänzers über der Linken der Tänzerin liegt.
Ausführung
Takt 1-3: Beide mit den äußeren Füßen beginnend, sechs Schritte in Tanzrichtung (gegen den Uhrzeigersinn).
Takt 4: Mit den äußeren Füßen ein Stampfschritt; anschließend auf dem belasteten äußeren Füßen eine halbe Drehung über innen (wenden). Beide sind dann gegen die Tanzrichtung gewendet.
Takt 5-8: Mit den äußeren Füßen beginnend wie Takt 1-4, doch gegen die Tanzrichtung (im Uhrzeigersinn).
Takt 9-10: Mit den äußeren Füßen beginnend drei Schritte in Tanzrichtung, wobei aber nun schon mit dem dritten Schritt gestampft und anschließend wieder eine halbe Drehung über innen ausgeführt wird.
Takt 11-12: Bewegungsgleich mit den Takten 9-10, doch wieder gegen die Tanzrichtung; mit dem dritten gestampften Schritt erfolgt nun eine Vierteldrehung zueinander.
Takt 13-16: Die Fassung der linken Hände wird gelöst, der Tänzer bleibt stehen und dreht mit der erhobenen Rechten die Tänzerin viermal nach rechts, sodaß sie mit jedem Takt eine ganze Zweischrittdrehung vollführt. Mit dem ersten Viertel des vierten Taktes (16. Takt) stampft der Tänzer mit dem rechten Fuß; mit dem zweiten Viertel drehen sich beide in die Tanzrichtung und nehmen wieder Ausgangsstellung ein.
Anmerkung
Dieser einfache Tanz wurde häufig mit Partnerwechsel ausgeführt, was in den letzten zwei Takten geschieht; die Tänzer drehen ihre Partnerinnen nur im 13. und 14. Takt zweimal, lösen dann die Fassung und während sie am Ort verbleiben, mit dem 1. und 3. Achtel des 15. Taktes in die Hände klatschen, mit dem 1. Achtel des 16. Taktes einmal stampfen, bewegt sich jede Tänzerin mit 4 Schritten in die Tanzrichtung zum nächsten Tänzer vor; mit ihm nimmt sie sofort Kreuzhandfassung ein, worauf der Tanz wieder von vorne beginnt.
Zur Ausführung: Die gekreuzten Arme dürfen nicht schlaff hängen, sondern bleiben gestreckt, die halben Wendungen erfolgen wohl scharf, dürfen jedoch nicht gerissen werden.
Das Bauernmadl teilte mir im Jahre 1943 Simon Pesch aus Unken im Pongau mit. Auch in Tirol (Waidring und Erpfendorf) und in Bayern ist es mit kleinen Abweichungen belegt.
Quelle
- Lager, Herbert: Österreichische Tänze II
- Peter, Ilka: Volkstanzmappe
Dieser Tanz wurde korrekturgelesen und berichtigt von Hella Wald.